Ausgleichsabgabe für Unternehmen

Gutes tun und sparen

Ausgleichsabgabe - Was ist das?

Nach dem Sozialgesetzbuch IX, §160 ist jedes Unternehmen, das mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung verpflichtet. Die Beschäftigungsquote beträgt 5 %. Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so ist eine monatliche Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zu zahlen. 

 

Ein Beispiel

Falls du in deinem Unternehmen 200 Mitarbeiter beschäftigst, so müssen gemäß der 5% Quote also 10 Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzt werden. 
Beschäftigst du allerdings lediglich vier Menschen mit Schwerbehinderung, so beträgt die Beschäftigungsquote 2%. Für die sechs nicht entsprechend besetzten Arbeitsplätze muss dein Unternehmen die Ausgleichsabgabe entrichten.

Eine Vergabe eines Auftrages an eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung - in diesem Fall die NE.W - ermöglicht dir, diese Kosten zu minimieren. Denn von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung kannst du 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen! Wir weisen diesen Betrag natürlich auf jeder Rechnung individuell aus. 

(vgl. SGB IX, §223)

Weiterführende Informationen

Wenn du dich weiter zum Thema informieren möchtest, bist du hier richtig.

Weitere Infos zur Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe berechnen

Mit dem Ersparnisrechner von rehadat kannst du ganz bequem ausrechnen, was du sparen kannst.

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